
Die Vollmachtserteilung ist eine Willenserklärung, die wie jede andere angefochten werden kann. Hat der Bevollmächtige von ihr noch keinen Gebrauch gemacht, so wird die Vollmacht ihm dadurch entzogen, dieser Fall ist unproblematisch. Hat der Bevollmächtigte aber schon ein Geschäft im Namen des Vertretenen getätigt stellt sich die Frage, ob und...
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